Dispensation für muslimische Schüler/innen an islamischen Feiertagen
Gemäss der Handreichung für Umgang mit religiösen Fragen an der Schule (Erziehungsdepartement BS) und dem Handbuch „Gelebte Religion und Schulalltag (Amt für Volksschulen BL) gibt es die Möglichkeit für muslimische Schüler/innen, sich während den islamischen Feiertagen vom Unterricht zu dispensieren. Während der Zeit des Ramadan sind es max. drei Tage und am Opferfest max. vier Tage.
Der Schulstoff muss selbstverständlich vor- oder nachgearbeitet werden.
Bei Aufnahmeprüfungen (z.B. für WBS, Gymnasium etc.) und Abschlussprüfungen (z.B. Matur) ist keine Dispensation möglich. Die Schulen nehmen jedoch bei der Festlegung der Daten Rücksicht auf die hohen Feiertage. Dispensationen aus religiösen Gründen gehen nicht zu Lasten des Kontingents für Familienurlaub.
Die unten aufgeführten Musterbriefe sollen helfen, das Gesuch zur Schulbefreiung korrekt zu formulieren.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Gesuch mindestens 14 Tage vor der gewünschten Unterrichtsbefreiung bzw. vor dem Fest (am besten zu Beginn des Schuljahres) beim Klassenlehrer eingereicht werden muss.
Handreichung
Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt und das Amt für Volksschulen Kanton Basel-Landschaft haben jeweils eine Anleitung für den Umgang mit religiösen Fragen an der Schule herausgegeben. Die Anleitung informiert über Richtlinien, z.B. zur Dispensation bei religiösen Feiertagen. Für muslimische Eltern sind die „Handreichungen“ sehr empfehlenswert.
Leitfaden – Ramadan kommt immer so plötzlich
Das Zentrum für Religionsforschung der Uni Luzern hat unter dem Titel „Ramadan kommt immer so plötzlich“ eine interessante Publikation veröffentlicht. Auch die BMK durfte mit einem Workshop einen Beitrag dazu leisten.
Anhand konkreter Fälle gibt der Leitfaden Lehrpersonen sowie Fachleuten in den Bereichen Berufsberatung, Soziale Arbeit und Integration Hinweise und Ideen für die berufliche Praxis bei Fragen im Themenkreis Islam, Schule und Gesellschaft. Gerne empfehlen wir diesen als Lektüre:
Ferien
Untenstehend finden Sie die offiziellen Schulferien der Kantone Basel-Stadt und Baselland: