Kollektive Rituale fallen diesmal aus

Beitrag von Selim Karatekin in der Ausgabe 1 – Mai 2020 der Zeitung „Weitblick“

Die Corona-Pandemie beschäftigt auch uns als muslimische Community. Als anfangs März eine Bewilligungspflicht für Veranstaltungen mit über 200 Personen beschlossen wurde, analysierten wir im Vorstand der Basler Muslim Kommission (BMK) die Auswirkungen auf die Moscheen.

Wir Muslime treffen uns jede Woche zum Freitagsgebet in der Moschee. Die Grundvoraussetzung für das Freitagsgebet ist die physische Zusammenkunft der Gläubigen in einer Moschee. Es stellte sich daher die Frage, ob Freitagsgebete unter Einhaltung der damaligen BAG-Bestimmungen abgehalten werden können.

Wir führten einen intensiven Austausch mit unseren Moscheevereinen, mit Theologen und medizinischen Fachpersonen. Es galt, zwischen religiösen Pflichten und medizinischen Notwendigkeiten abzuwägen. Als das Ausmass der Pandemie klar wurde, kamen wir früh zum Schluss, dass das Freitagsgebet nicht stattfinden kann.

Das Freitagsgebet ist eine im Koran verankerte religiöse Verpflichtung. Zur Wahrung der Sicherheit und Gesundheit der Menschen kann aber aus islamischer Sicht die Aufhebung dieser Pflicht gerechtfertigt sein. Zwei Wochen bevor das Versammlungsverbot ausgerufen wurde, beschlossen die Basler Moscheevereine, die Pflicht für das Freitagsgebet aufzuheben und die Moscheen jeweils am Freitag zu schliessen.

Die Verantwortlichen der Moscheen fühlen sich als Bürger dieses Landes mitverantwortlich, die Ausbreitung des Coronavirus vorzubeugen. Sie setzten sich in ihren Organisationen für eine breite Akzeptanz der durch den Bund getroffenen Sicherheitsmassnahmen und für eine strikte Einhaltung ein.

Nach der Ausrufung des Notstandes Mitte März beschlossen die Moscheevereine, ihre Räumlichkeiten gänzlich zu schliessen. Diese Massnahme hat einen erheblichen Einfluss auf das religiöse Leben der Muslime. Auch für Moscheevereine hat die Schliessung zum Teil existenzielle Konsequenzen, weil Einnahmen in Form von Spenden weitgehend ausbleiben.

In der BMK ist uns aber bewusst, dass diese Massnahmen nötig sind. Wir wollen das Beste aus der Situation machen. Die islamischen Organisationen bemühen sich, auf kreativen Wegen den Bedürfnissen ihrer Gemeinden nachzukommen. Die Risikopersonen in den Gemeinden werden regelmässig telefonisch kontaktiert und betreut. Für Hilfsbedürftige werden Einkäufe erledigt. Eltern, die Schwierigkeiten mit dem Home-Schooling haben, wird Unterstützung angeboten.

Das kollektive Fastenbrechen nach Sonnenuntergang kann im diesjährigen Ramadan nicht stattfinden. Um den Gedanken der Fürsorge weiterleben zu lassen, wird dennoch gekocht und ein Abendessen für Armutsbetroffene zum Abholen bereitgestellt.

Derzeit fallen viele kollektive Rituale aus. Auf der anderen Seite haben wir die Chance, unsere individuelle Spiritualität zu stärken. Viele werden sich an diesem Ramadan stark auf ihre Familie fokussieren. Das meiste, was normalerweise in der Moschee stattfindet, geschieht nun zu Hause. Es wird eine neue spezielle Familienatmosphäre erwartet.

Wir bitten unseren Schöpfer, dass wir alle gemeinsam diese schwierige Zeit bald überwinden und zur Normalität zurückkehren können. Bis dahin heisst es: geduldig sein und sich an die Massnahmen des Bundes halten.

Selim Karatekin, Präsident der Basler Muslim Kommission

Moscheebesuche sind ab dem 28. Mai 2020 wieder möglich

Liebe Freunde

Am 20. Mai hat der Bundesrat beschlossen, dass ab dem 28. Mai 2020 sämtliche Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt sind. Unter Einhaltung zwingender Schutzkonzepte können Moscheebesuche wieder stattfinden.

Das notwendige Schutzkonzept wurde bereits von der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) erarbeitet und an die kantonalen Dachverbände verschickt, die es wiederum an ihre Mitglieder weitergegeben haben.

Weiter wird die FIDS ein kurzes Animationsvideo publizieren, um die Schutzmassnahmen in einer einfachen und verständlichen Form zu erläutern.
Zur gegebener Zeit wird dieses Video auch auf unseren Kanälen verfügbar sein.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

BMK
Kommission Öffentlichkeitsarbeit

Empfehlungen für den Monat Ramdan während der Corona-Pandemie

Geschätzte Muslime

Dieses Communiqué wurde in Zusammenarbeit mit den aufgeführten Dachverbänden erstellt und von der Imam-Kommission der FIDS geprüft und gutgeheissen.

Der Bundesrat hat über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus berichtet und in den Erläuterungen zur Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 17. April 2020, heisst es unter anderem:

„Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nicht erlaubt.“

Was dies für unsere Religionspraxis während des Monats Ramadan bedeutet, wird im Nachfolgenden erläutert.
Der erste Fastentag ist gemäss Berechnungen am Freitag, 24. April 2020.

Wir möchten nochmals betonen und darauf hinweisen, dass die Gesundheit und der Schutz des Menschen in seiner Ganzheit im Vordergrund stehen. In Anbetracht dieser Tatsache möchten wir folgende Empfehlungen abgeben.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien einen gesegneten Monat Ramadan. Ramadan Karīm!

Empfehlungen als PDF:

Der Bund ruft den Notstand aus

Aufgrund der rasanten Verbreitung des Virus hat der Bund die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» eingestuft.

Die bestehenden Massnahmen wurden verschärft. Damit will der Bundesrat die Verbreitung des neuen Coronavirus eindämmen, besonders gefährdete Personen schützen und die Versorgung der Bevölkerung mit Pflege und Heilmitteln sicherstellen.

Die Erlassene Verordnung verbietet (bis auf wenige restriktive Ausnahmen) Vereinstätigkeiten bis zum 19. April 2020.

Der Botschaft des Bundesrates war klar «Abstand kann Leben retten». Wir rufen alle dazu auf, den Appell des Bundesrates ernst zu nehmen und die Massnahmen per sofort strikt einzuhalten.

Damit verbunden bitten wir nachdrücklich die islamischen Zentren bis auf Weiteres zu schliessen.

Wir ermutigen unsere Mitgliedsorganisationen ihre Aktivitäten in alternativen Formen (bspw. Online) weiterzuführen um für die Gläubigen weiterhin ein Anker zu sein.

Weiter empfehlen wir mit Schutzbedürftigen Menschen aktiv in Kontakt zu treten und unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln Hilfsdienste anzubieten.

Wir sind uns bewusst, dass die Schliessung der Räumlichkeiten eine harte Massnahme ist. Ausserordentliche Zeiten benötigen ausserordentliche Massnahmen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe Leben zu schützen und den Bedürftigen solidarisch und helfend beizustehen.

Hiermit möchten wir uns bei allen Mitgliedsorganisationen für Ihre konstruktive Kooperation ab der 1. Stunde dieser Pandemie bedanken.

Weitere, offizielle Informationen des Bundesrates im Zusammenhang mit der «ausserordentlichen Lage» und den verschärften Massnahmen entnehmen Sie bitte direkt den Ausführungen des Bundesrates unter: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-78454.html

Weitere Empfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus im Kontext der Moscheen in Basel

Aufgrund der aktuellen Situation mit dem SARS-COV-2 („Coronavirus“) finden Sie anschliessend die aktuellen Empfehlungen (Punkt 1-3) per 14.03.2020. Aufgrund der dynamischen Situation und einem rasch änderndem Entscheidungsprozess ist von regelmässigen Änderungen und Anpassungen auszugehen.

Wir ersuchen Euch die aktuellen Informationen über das BAG zu beziehen.

1. Hygiene

  • a. Bei Symptomen eines grippalen Infektes (wie Husten oder Fieber) oder bei allgemeinem Krankheitsgefühl empfehlen wir ein Betretungsverbot für Moscheen.
  • b. Jeglicher physische Kontakt (wie das Schütteln von Händen, Umarmen oder Körperkontakt) in der Moschee ist untersagt.
  • c. Die Waschräume und Gebetsräume sind sauber zu halten. Wir empfehlen das Benützen von Einmalpapiertüchern in den Waschräumen. Die rituelle Waschung sollte in der häuslichen Umgebung erfolgen. Unmittelbar nach Betreten oder Verlassen der Moschee sind die Hände mittels Seife zu waschen.
  • d. Da das Virus über mehrere Stunden bis Tage [1] auf diversen Oberflächen (wie etwa Gebetsketten) persistiert, sollten solche lose Gegenstände entfernt werden.
  • e. Den Empfehlungen des BAG ist weiterhin uneingeschränkt Folge zu leisten.

2. Versammlungen

  • a. Die Länge der rituellen Gebete sollte auf das Minimum reduziert werden. Ein Aufenthalt in der Moschee über die rituellen Gebete hinaus wird nicht empfohlen.
  • b. Moscheeaktivitäten wie Unterrichte, Seminare und Veranstaltungen in den Moscheeräumlichkeiten sind bis auf weiteres zu pausieren.
  • c. Die Freitagsgebete sind bis auf weiteres weiterhin auszusetzen.
  • d. Die regulären gemeinschaftlichen Pflichtgebete sollten ebenfalls bis auf weiteres ausgesetzt werden, da ein Mindestabstand von 1 Meter (striktes Verbot von Körperkontakt sowie Verhinderung von Ansteckungen bei Husten oder Niessen) nicht sinnvoll umzusetzen ist [2]. Bei einer maximal möglichen Anzahl von 100 Personen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1 Meter wäre die Durchführung von dem regulären gemeinschaftlichen Pflichtgebet theoretisch möglich, wir empfehlen jedoch die gemeinschaftlichen Pflichtgebete zur Verhinderung von einer Ausbreitung in der muslimischen Community nicht abzuhalten.
    Die Pflichtgebete sollten in der häuslichen Umgebung abgehalten werden.
  • e. Die Moscheen können offen bleiben zur Verrichtung von religiösen, individuellen Einzelritualen unter Einhaltung der Punkte aus 1 (Hygiene).

3. Muslimische Gemeinschaft

  • a. Wir ermutigen die rituellen Gebete in der häuslichen Umgebung zu praktizieren, insbesondere ab einem Alter von 65 Jahren oder bei Vorerkrankungen (insbesondere Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, geschwächtes Immunsystem oder Tumorleiden).
  • b. Wir empfehlen der Gruppe unter 3a vermehrt den Aufenthalt in der häuslichen Umgebung wahrzunehmen. Siehe Empfehlungen des BAG [3].
  • c. Wir rufen die muslimische Community auf, die Gruppen unter 3a zu unterstützen. Dies umfasst unter anderem die Übernahme von Einkäufen (unter Wahrung der Hygienemassnahmen wie etwa Kontaktvermeidung bei Übergabe von Einkäufen).
  • d. Der Kontakt von Kindern mit der Gruppe unter 3a sollte vermieden werden.
  • e. Die Reduktion von sozialen Kontakten, Wahrung von Distanz und die Vermeidung von Veranstaltungen und Ansammlungen sollten von allen Muslim:innen praktiziert werden, um das Risiko von Übertragungen zu reduzieren

[1] https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html

[2] https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/advice-for-public

[3] https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.03.09.20033217v1.full.pdf

Massnahmen gegen das Coronavirus werden verschärft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. März 2020 die Massnahmen gegen das Coronavirus verschärft.

  • Ab sofort und bis Ende April sind Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen verboten.
  • In Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten.
  • Die anwesenden Personen müssen die Empfehlungen des BAG zur Hygiene und zum Abstand halten einhalten können.
  • An den Schulen darf bis am 4. April vor Ort kein Unterricht stattfinden.
  • Die Einreise aus Italien wird weiter eingeschränkt.
  • Der Bundesrat stellt zudem bis zu 10 Milliarden Franken als Soforthilfe zur Verfügung um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie rasch und unbürokratisch abzufedern.

Weitere Infos

Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus im Kontext der Moscheen in Basel

Der Bund als auch die beiden Basler Kantone haben Sicherheitsmassnahmen beschlossen um die unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Als Bürger dieses Landes sind wir für die Umsetzung der Massnahmen mitverantwortlich. Die Basler Muslim Kommission unterstützt die Anweisungen der Behörden zum Schutz der Bevölkerung. Die Basler Kantone haben (mindestens bis zum 15. März 2020) folgende verpflichtende Massnahmen für Veranstaltungen beschlossen:

Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen

Die Risikoabwägung über die Durchführung der Veranstaltung liegt beim Veranstalter. Es gelten die Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit.

Veranstaltungen mit Teilnehmenden zwischen 200 und 1‘000 Personen

Es wird eine vorgängige Genehmigung durch das Gesundheitsdepartement (Basel-Stadt) oder dem kantonalen Krisenstab (Basel-Landschaft) benötigt.
Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt führt eine Risikoabwägung anhand folgender epidemiologischer Kriterien durch:

  • Erwartete Anzahl der Teilnehmenden
  • Charakter der Veranstaltung
  • räumliche Verhältnisse (geschlossener oder offener Raum)
  • Erwarteter Teilnehmerkreis, insbesondere ob Personen aus Risikogruppen anwesend sind
  • Gästeliste der Teilnehmenden vorhanden? (wegen der Ermittelbarkeit der Teilnehmenden)
  • Vorhandene Hygienemassnahmen

Der kantonale Krisenstab Basel-Landschaft führt eine Risikoabwägung anhand folgender epidemiologischer Kriterien durch:

  • Kontaktnähe (1 bis 2 Meter Abstand)
  • Hygienemassnahmen vor Ort
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl
  • Rückverfolgbarkeit von Teilnehmenden
  • Zusammensetzung des Publikums hinsichtlich Risikogruppen

Kontakte für Veranstaltungsanfragen

Anfragen zur Durchführbarkeit von Veranstaltungen können an folgende Adressen gestellt werden:

Basel-Stadt:
– Anfragen per E-Mail an: md@bs.ch
Gesuchsformular für Veranstaltungen
Gesundheitsdepartement: Tel. 061 267 90 00

Basel-Landschaft:
Kantonaler Krisenstab: Tel. 0800 800 112
Gesuchsformular für Veranstaltungen

Veranstaltungen mit Teilnehmenden über 1‘000 Personen

Solche Veranstaltungen sind gemäss den Vorgaben des Bundesrates untersagt.

Das Freitagsgebet

Nach Abklärungen mit dem Gesundheitsdepartement Basel-Stadt und dem kantonalen Krisenstab BL werden Freitagsgebete mit einer Besucheranzahl von über 200 Personen nicht bewilligt.

Falls eine Moschee, die Einhaltung der maximalen Besucheranzahl von 200 Personen nicht garantieren kann, ist das Freitagsgebet rechtlich gesehen nicht zulässig und abzusagen.

Epidemieforscher warnen vor der Unterschätzung des Coronavirus. Wir haben es mit einem hochansteckenden Virus zu tun, dass sich rasant verbreitet und eine weitaus höhere Sterberate als die übliche Grippe vorweist. Ältere Menschen ab 65 Jahren sind besonders gefährdet.

Das Freitagsgebet ist Pflicht. Zur Wahrung der Sicherheit und Gesundheit der Menschen kann aus islamischer Sicht eine Aufhebung dieser Pflicht gerechtfertigt sein. Es liegt in der Eigenverantwortung der Moscheevorstände sowohl gegenüber ihrer Gemeinschaft als auch gegenüber der Bevölkerung das Virus ernst zu nehmen und das Risiko entsprechend abzuwägen.

Medizinisch betrachtet wird die Ausführung des Freitagsgebets bis zum 15. März 2020 nicht empfohlen.

Wenn das Freitagsgebet trotz der «besonderen Lage» gemäss Epidemiegesetz durchgeführt werden soll, sind folgende Schutzmassnahmen einzuhalten:

Zwingend:

  • Beschränkung auf maximal 150 Personen (Bei engen Räumen ist die Anzahl einzuschränken)
  • Strenge Aufsichtsmassnahmen, um die maximale Besucheranzahl einzuhalten
  • Zurverfügungstellung von Händedesinfektionsmittel
  • Es gelten die Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit

Empfehlenswert:

  • Identifikation der Teilnehmer auf einer Liste, damit die Teilnehmer im Fall der Fälle kontaktiert werden können
  • Kurz halten der Freitagspredigt
  • Mundschutzmasken zur Verfügung stellen

Die BMK appelliert an die Eigenverantwortung der jeweiligen Moscheevorstände alles Nötige zu unternehmen, um eine weitere Ausbreitung des Virus vorzubeugen.

Weitere Empfehlungen der BMK

  • Ausdrucken und Aufhängen des offiziellen und aktuellen Plakates «SO SCHÜTZEN WIR UNS» vom Bundesamt für Gesundheit
  • Personen die krank sind oder sich krank fühlen, sollen aufgefordert werden die Moschee nicht aufzusuchen
  • Aktive Information der Besucher über allgemeine Schutzmassnahmen

Download Plakat „SO SCHÜTZEN WIR UNS“

Weiterführende Links zur aktuellen Lage

Update Religion [Miteinander statt übereinander reden]

Am kommenden 30. Januar startet das interreligiöse Begegnungsprojekt «Update Religion: Miteinander statt übereinander reden»: Welche Bedeutung hat Religion für mich selber, für andere, für die Gesellschaft? Wir laden herzlich dazu ein und sind gespannt auf die Begegnungen.

Wo: Zwinglihaus, Gundeldingerstrasse 370, Basel- Eintritt frei, Kollekte Wann: 19:oo Uhr


Mehr Info:
https://www.erk-bs.ch/kg/gundeldingen-bruderholz/bericht/3296


Flyers erhältlich bei: administration@forumbasel.ch (bitte gewünschte Anzahl und Postadresse angeben)

Weiter Info: Religion_Lokal

Was ist faire Berichterstattung? Religionen in den Medien

Basel – 7. November 2019

Wir kennen es alle – wenn Medien über Religionen berichten, dann meist negativ. Oftmals sind es kritische Schlagzeilen oder aussergewöhnliche Inhalte, welche für reichliche Vorurteile beim Leser sorgen. Dabei stellt sich die Frage, was bedeuten heutige Medienberichte für religiöse Menschen? Was ist faire Berichterstattung und wie entstehen verzerrte Bilder über Religionen?

Am vierten Tag in der Woche der Religionen wurde im Gespräch mit Amira Hafner-Al Jabaji, Islamwissenschaftlerin und Journalistin, Jan Kellenberger, Videojournalist 20 Minuten und Andreas Maurer, Reporter CH Media, darüber gesprochen, in wie fern Medienauftritte unsere Wahrnehmung verschiedener Religionen beeinflussen. Anhand eines konkreten Medienbeitrags wurde debattiert, wie fair und differenziert über Religionen geschrieben wird und welche Folgereaktionen solche Artikel in der Gesellschaft auslösen können.

Der Grossteil aller Teilnehmer kam zur Erkenntnis, dass Medienberichte unsere Sicht auf Religionen aktiv steuern und ein falsches Bild von vielzähligen Glaubensgemeinschaften vermitteln können. Besonders in einer Welt, in der Religionen ein häufiges Konfliktpotential darstellen, spielt der Einfluss von Medien eine grosse Rolle. Selbstverständlich bietet Journalismus auch positive Aspekte wie einen Informationsaustausch über Themen, welche wir im Alltag kaum spüren. Dennoch sind wir uns einig – Medienartikel über Religionen sollen möglichst die Realität wiederspiegeln und eine neutrale und effiziente Wirksamkeit ausstrahlen.

Das zahlreiche Publikum hat mit wertvollem Input und konstruktiven Fragestellungen das gesamte Podiumsgespräch bereichert. Auch konnte man feststellen, dass hohes Interesse an solchen Themen in Zusammenhang mit alltäglich gelebten Religionen besteht.

Mit einem anschliessenden Apéro wurde der erfolgreiche Abend ausgeklungen und führte zu weiteren individuellen und spannenden Gesprächen.

Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden für die tolle Veranstaltung und freuen uns auf weitere Anlässe!

Autorin: Selin Kuzören

Veranstalter waren die Basler Muslim Kommission, das Forum für Zeitfragen und die Kirchgemeinde Gundeldingen-Bruderholz, Unterstützung gewährten VBG – Christsein in Beruf, Studium und Schule sowie die Muslim Students Association University of Basel