Aufgrund der rasanten Verbreitung des Virus hat der Bund die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» eingestuft.
Die bestehenden Massnahmen wurden verschärft. Damit will der Bundesrat die Verbreitung des neuen Coronavirus eindämmen, besonders gefährdete Personen schützen und die Versorgung der Bevölkerung mit Pflege und Heilmitteln sicherstellen.
Die Erlassene Verordnung verbietet (bis auf wenige restriktive Ausnahmen) Vereinstätigkeiten bis zum 19. April 2020.
Der Botschaft des Bundesrates war klar «Abstand kann Leben retten». Wir rufen alle dazu auf, den Appell des Bundesrates ernst zu nehmen und die Massnahmen per sofort strikt einzuhalten.
Damit verbunden bitten wir nachdrücklich die islamischen Zentren bis auf Weiteres zu schliessen.
Wir ermutigen unsere Mitgliedsorganisationen ihre Aktivitäten in alternativen Formen (bspw. Online) weiterzuführen um für die Gläubigen weiterhin ein Anker zu sein.
Weiter empfehlen wir mit Schutzbedürftigen Menschen aktiv in Kontakt zu treten und unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln Hilfsdienste anzubieten.
Wir sind uns bewusst, dass die Schliessung der Räumlichkeiten eine harte Massnahme ist. Ausserordentliche Zeiten benötigen ausserordentliche Massnahmen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe Leben zu schützen und den Bedürftigen solidarisch und helfend beizustehen.
Hiermit möchten wir uns bei allen Mitgliedsorganisationen für Ihre konstruktive Kooperation ab der 1. Stunde dieser Pandemie bedanken.
Weitere, offizielle Informationen des Bundesrates im Zusammenhang mit der «ausserordentlichen Lage» und den verschärften Massnahmen entnehmen Sie bitte direkt den Ausführungen des Bundesrates unter: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-78454.html