Massnahmen gegen das Coronavirus werden verschärft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. März 2020 die Massnahmen gegen das Coronavirus verschärft.

  • Ab sofort und bis Ende April sind Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen verboten.
  • In Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten.
  • Die anwesenden Personen müssen die Empfehlungen des BAG zur Hygiene und zum Abstand halten einhalten können.
  • An den Schulen darf bis am 4. April vor Ort kein Unterricht stattfinden.
  • Die Einreise aus Italien wird weiter eingeschränkt.
  • Der Bundesrat stellt zudem bis zu 10 Milliarden Franken als Soforthilfe zur Verfügung um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie rasch und unbürokratisch abzufedern.

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