Der Bund als auch die beiden Basler Kantone haben Sicherheitsmassnahmen beschlossen um die unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Als Bürger dieses Landes sind wir für die Umsetzung der Massnahmen mitverantwortlich. Die Basler Muslim Kommission unterstützt die Anweisungen der Behörden zum Schutz der Bevölkerung. Die Basler Kantone haben (mindestens bis zum 15. März 2020) folgende verpflichtende Massnahmen für Veranstaltungen beschlossen:
Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen
Die Risikoabwägung über die Durchführung der Veranstaltung liegt beim Veranstalter. Es gelten die Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit.
Veranstaltungen mit Teilnehmenden zwischen 200 und 1‘000 Personen
Es wird eine vorgängige Genehmigung durch das Gesundheitsdepartement (Basel-Stadt) oder dem kantonalen Krisenstab (Basel-Landschaft) benötigt.
Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt führt eine Risikoabwägung anhand folgender epidemiologischer Kriterien durch:
- Erwartete Anzahl der Teilnehmenden
- Charakter der Veranstaltung
- räumliche Verhältnisse (geschlossener oder offener Raum)
- Erwarteter Teilnehmerkreis, insbesondere ob Personen aus Risikogruppen anwesend sind
- Gästeliste der Teilnehmenden vorhanden? (wegen der Ermittelbarkeit der Teilnehmenden)
- Vorhandene Hygienemassnahmen
Der kantonale Krisenstab Basel-Landschaft führt eine Risikoabwägung anhand folgender epidemiologischer Kriterien durch:
- Kontaktnähe (1 bis 2 Meter Abstand)
- Hygienemassnahmen vor Ort
- Begrenzung der Teilnehmerzahl
- Rückverfolgbarkeit von Teilnehmenden
- Zusammensetzung des Publikums hinsichtlich Risikogruppen
Kontakte für Veranstaltungsanfragen
Anfragen zur Durchführbarkeit von Veranstaltungen können an folgende Adressen gestellt werden:
Basel-Stadt:
– Anfragen per E-Mail an: md@bs.ch
– Gesuchsformular für Veranstaltungen
– Gesundheitsdepartement: Tel. 061 267 90 00
Basel-Landschaft:
– Kantonaler Krisenstab: Tel. 0800 800 112
– Gesuchsformular für Veranstaltungen
Veranstaltungen mit Teilnehmenden über 1‘000 Personen
Solche Veranstaltungen sind gemäss den Vorgaben des Bundesrates untersagt.
Das Freitagsgebet
Nach Abklärungen mit dem Gesundheitsdepartement Basel-Stadt und dem kantonalen Krisenstab BL werden Freitagsgebete mit einer Besucheranzahl von über 200 Personen nicht bewilligt.
Falls eine Moschee, die Einhaltung der maximalen Besucheranzahl von 200 Personen nicht garantieren kann, ist das Freitagsgebet rechtlich gesehen nicht zulässig und abzusagen.
Epidemieforscher warnen vor der Unterschätzung des Coronavirus. Wir haben es mit einem hochansteckenden Virus zu tun, dass sich rasant verbreitet und eine weitaus höhere Sterberate als die übliche Grippe vorweist. Ältere Menschen ab 65 Jahren sind besonders gefährdet.
Das Freitagsgebet ist Pflicht. Zur Wahrung der Sicherheit und Gesundheit der Menschen kann aus islamischer Sicht eine Aufhebung dieser Pflicht gerechtfertigt sein. Es liegt in der Eigenverantwortung der Moscheevorstände sowohl gegenüber ihrer Gemeinschaft als auch gegenüber der Bevölkerung das Virus ernst zu nehmen und das Risiko entsprechend abzuwägen.
Medizinisch betrachtet wird die Ausführung des Freitagsgebets bis zum 15. März 2020 nicht empfohlen.
Wenn das Freitagsgebet trotz der «besonderen Lage» gemäss Epidemiegesetz durchgeführt werden soll, sind folgende Schutzmassnahmen einzuhalten:
Zwingend:
- Beschränkung auf maximal 150 Personen (Bei engen Räumen ist die Anzahl einzuschränken)
- Strenge Aufsichtsmassnahmen, um die maximale Besucheranzahl einzuhalten
- Zurverfügungstellung von Händedesinfektionsmittel
- Es gelten die Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit
Empfehlenswert:
- Identifikation der Teilnehmer auf einer Liste, damit die Teilnehmer im Fall der Fälle kontaktiert werden können
- Kurz halten der Freitagspredigt
- Mundschutzmasken zur Verfügung stellen
Die BMK appelliert an die Eigenverantwortung der jeweiligen Moscheevorstände alles Nötige zu unternehmen, um eine weitere Ausbreitung des Virus vorzubeugen.
Weitere Empfehlungen der BMK
- Ausdrucken und Aufhängen des offiziellen und aktuellen Plakates «SO SCHÜTZEN WIR UNS» vom Bundesamt für Gesundheit
- Personen die krank sind oder sich krank fühlen, sollen aufgefordert werden die Moschee nicht aufzusuchen
- Aktive Information der Besucher über allgemeine Schutzmassnahmen