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Dispensation für muslimische Schüler/innen an islamischen Feiertagen
Gemäss der Handreichung für Umgang mit religiösen Fragen an der Schule (Erziehungsdepartement BS) und dem Handbuch „Gelebte Religion und Schulalltag (Amt für Volksschulen BL) gibt es die Möglichkeit für muslimische Schüler/innen, sich während den islamischen Feiertagen vom Unterricht zu dispensieren. Während der Zeit des Ramadan sind es max. drei Tage und am Opferfest max. vier Tage.
Der Schulstoff muss selbstverständlich vor- oder nachgearbeitet werden.
Bei Aufnahmeprüfungen (z.B. für WBS, Gymnasium etc.) und Abschlussprüfungen (z.B. Matur) ist keine Dispensation möglich. Die Schulen nehmen jedoch bei der Festlegung der Daten Rücksicht auf die hohen Feiertage. Dispensationen aus religiösen Gründen gehen nicht zu Lasten des Kontingents für Familienurlaub.
Die unten aufgeführten Musterbriefe sollen helfen, das Gesuch zur Schulbefreiung korrekt zu formulieren.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Gesuch mindestens 14 Tage vor der gewünschten Unterrichtsbefreiung bzw. vor dem Fest (am besten zu Beginn des Schuljahres) beim Klassenlehrer eingereicht werden muss.
Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt und das Amt für Volksschulen Kanton Basel-Landschaft haben jeweils eine Anleitung für den Umgang mit religiösen Fragen an der Schule herausgegeben. Die Anleitung informiert über Richtlinien, z.B. zur Dispensation bei religiösen Feiertagen. Für muslimische Eltern sind die „Handreichungen“ sehr empfehlenswert.
Untenstehend finden Sie die offiziellen Schulferien der Kantone Basel-Stadt und Baselland:
Schulferien Basel-Stadt
Schulferien Baselland